Geplante Ergänzung im Ablauf von Immunitätsnachweisen

Wir freuen uns, ankündigen zu können, dass eine Zusammenarbeit mit der Plattform Wir sind immun in Vorbereitung ist. Die Plattform richtet sich an Menschen, die sich aktiv mit den Themen Gesundheit, Prävention und individuellem Immunschutz auseinandersetzen.

Im Rahmen der geplanten Kooperation mit Wir sind immun soll es voraussichtlich in etwa fünf Wochen möglich sein, unsere Laboranalysen auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Immunitätsbescheinigung zu nutzen. Die ärztliche Bescheinigung erfolgt dabei per Telemedizin – in enger Abstimmung mit dem betreuenden Heilpraktiker. Für Heilpraktiker, die unsere Analytik bereits einsetzen oder künftig einsetzen möchten, entsteht dadurch die Möglichkeit, ihre Patientinnen und Patienten auch bei der offiziellen Dokumentation ihres Immunstatus zu begleiten – ohne dass die therapeutische Betreuung aus der Hand gegeben wird.

Ablauf zur Ausstellung der Immunitätsbescheinigung

Strukturierte, einfache Durchführung – von der Bestellung bis zum ärztlichen Zeugnis

  1. Bestellung der Probenentnahmesets
  2. Versand eines Probenentnahmesets an die betroffene Person
  3. Blutentnahme durch eine sachkundige Person vor Ort (z. B. Heilpraktiker), begleitet durch einen zugeschalteten Arzt per Videosprechstunde.
  4. Versand der Probe an das Labor
  5. Laboranalyse im Labor Sension
  6. Übermittlung des Befundes an den Arzt und Erstellung der ärztlichen Bescheinigung

Telemedizin vs. Praxisbesuch: ein rechtlich sicherer Weg

Telemedizin vs. Praxisbesuch: ein rechtlich sicherer Weg

AspektPraxisbesuch (Normalfall)Telemedizinische Lösung
Ärztlicher KontaktVor OrtPer Video
Körperliche UntersuchungNicht erforderlichNicht erforderlich
BlutentnahmeIn der PraxisDelegiert an sachkundige Person
LaboranalyseJaJa
Erstellung ärztliche BescheinigungJaJa

Rechtslage: Laut BMV-Ä (Bundesmantelvertrag Ärzte) ist eine telemedizinische Leistung unter bestimmten Bedingungen zulässig (Anlage 31 §2). Die Blutentnahme selbst ist keine ärztlich vorbehaltene Leistung, wenn sie durch eine sachkundige Person erfolgt. Dies können laut BMV-Ä medizinische Fachangestellte (MFA) sein – in der Praxis zählen auch Heilpraktiker dazu, sofern sie über die notwendige Sachkunde verfügen.

Heilpraktiker dürfen Blut entnehmen – ein verbreitetes Missverständnis

Häufig wird behauptet, Heilpraktikern sei die Blutentnahme grundsätzlich untersagt. Dieses Missverständnis basiert auf einem verkürzten Zitat des Bundesverwaltungsgerichts. Das vollständige Urteil vom 15.06.2023 (Az.: 3 C 3.22) stellt klar:

„Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen und mit Ozon anreichern, da ein solcher Eingriff Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist.“

Die normale Blutentnahme zur Laboruntersuchung ist davon nicht betroffen.

Jetzt registrieren – Sichtbar werden für Patienten in Ihrer Region

Mit dem neuen Service auf Wir sind immun wird es künftig möglich sein, Immunitätsbescheinigungen auch dann ausstellen zu lassen, wenn kein Arzt direkt vor Ort verfügbar ist. In diesem Fall genügt die Blutentnahme beim Heilpraktiker – ein Arzt begleitet den Prozess per Videosprechstunde.
Durch Ihre Registrierung im Netzwerk für Blutentnahmen helfen Sie mit, diesen Service regional zugänglich zu machen – und erhöhen gleichzeitig die Sichtbarkeit Ihrer Praxis für interessierte Patienten.

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