Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Bedingungen1.1
Die Sension, biologische Detektions- und Scnelltestsysteme GmbH wird im Folgenden als „Sension“ bezeichnet. Kunde im Sinne der nachstehenden Bedingungen ist die Vertragspartei, für die Sension Leistungen oder Lieferungen erbringt.1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen, die Sension für den Kunden erbringt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.2 Vertragsinhalt2.1
Die Vertragsbeziehungen sind ausgestaltet durch das Leistungsverzeichnis von Sension, den spezifizierten Auftrag des Kunden sowie durch die nachstehenden Bedingungen. Ergänzend gelten die Regeln des Werkvertragsrechts.2.2
Nach Eingang des Auftrags bei Sension erfolgt die Auftragsannahme entweder schriftlich durch Sension oder konkludent mit der Auftragsdurchführung. Ist Sension zur Annahme des Auftrags nicht bereit, so wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.2.3
Das Auftragsverhältnis wird durch den Kundenauftrag abschließend begrenzt; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.2.4
Willenserklärungen sind auch wirksam, wenn sie mittels Telefax oder per E-Mail erfolgen.2.5
Im Hinblick auf evtl. Nacherfüllung (Ziffer 6.2) hat der Kunde Rückstellmuster zu verwahren.3 Preise und Fälligkeit3.1
Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer als geschuldet; sie sind entsprechend dem jeweils angegebenen Zahlungsziel der entsprechenden Rechnungsstellung fällig und ohne jeden Abzug auf ein von Sension angegebenes Konto zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Sension, nicht auf die Absendung der Zahlung an. Ungeachtet der jeweiligen Fälligkeit werden ab dem Verzugstag nach Rechnungszugang Zinsen geschuldet von 9 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank. Ist der Kunde Verbraucher beträgt der Zinssatz 5 %-Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Zudem werden die angegebenen Mahngebühren fällig.3.2
Soweit ein Angebot von Sension oder ein Leistungsverzeichnis für bestimmte Einzelleistungen einen Preisrahmen nennt, gilt der Preis bis zu der angegebenen Maximalzahl als vereinbart.3.3
Eine Aufrechnung gegen Forderungen ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.4 AuftragsdurchführungSension führt die Aufträge mit gewissenhafter Sorgfalt und zeitlich zügig je nach technischen Erfordernissen aus. Auftragsfristen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren; die Frist beginnt nicht vor Eingang des Auftrags bzw. dem Eingangsdatum des Prüfmusters. Der Anspruch des Kunden auf Durchführung des Auftrags ist ausgeschlossen, wenn Sension durch unvorhersehbare, nicht zu vertretende Umstände zur Auftragsdurchführung außerstande oder nur mit einem wirtschaftlich unverhältnismäßigem Aufwand in der Lage ist. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, ohne dass ihm darüber hinaus weitere Ansprüche zustehen.5 Gefahrtragung5.1
Sension trägt die Gefahr für Einsendungen ab Eingang bei Sension und Annahme des Auftrags.Erweist sich die Einsendung zur Durchführung des Auftrags als ungeeignet aus Gründen, die Sension nicht zu vertreten hat (z. B. klimatische Einwirkungen oder sonstige Schäden beim Transport, unsachgemäßer Versand durch den Kunden, falsche Probenbezeichnung, unzureichende Mengen, Nichtbeachtung von einschlägigen Sicherheitsbestimmungen), so wird Sension von der Durchführung des Auftrags befreit, ist jedoch berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, und zwar nach tatsächlichem Aufwand (auch Rücksendungen, Entsorgung etc.), sofern bei Leistungserbringung die Ungeeignetheit der Einsendung nicht erkennbar war.5.2
Mit ordnungsgemäßer Aufgabe an den Transportunternehmer (Deutsche Bundespost/DHL oder sonstiger Transporteur) der an den Kunden zu sendenden Absendung geht die Gefahr auf den Kunden über. Sension haftet danach nicht für Verzögerungs-, Verlust- und Verschlechterungsgefahr ab diesem Zeitpunkt.6 Gewährleistung und Haftung6.1
Sension gibt Gewährleistung entsprechend der angegeben Haltbarkeitsdaten; im Falle der Ziff. 5.2 beginnt die Gewährleistungsfrist mit Aufgabe der Sendung an den Transportunternehmer, ansonsten mit dem Zeitpunkt des Eingangs beim Kunden.6.2
Zeigt sich innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel, so ist der Kunde zunächst und ausschließlich berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, wobei in diesem Fall Sension die Wahl hat, den Mangel zu beseitigen oder die durch den Auftrag spezifizierten Leistungen nochmals neu zu erbringen. Die mit der Nacherfüllung einhergehenden Kosten trägt Sension. Verwahrte Rückstellmuster (Ziff.2.5) hat der Kunde hierbei kostenfrei zur Verfügung zu stellen.Sofern Sension die Nacherfüllung verweigert oder damit trotz angemessener Fristsetzung durch den Kunden in Verzug gerät, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt; in diesem Fall sind ihm auf diese Leistung gezahlte Entgelte zurückzuerstatten, was bei laufender Geschäftsverbindung durch Erteilung einer Gutschrift erfolgt.Das Recht zur Minderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Kunde zweifelsfrei nachweist, dass mangelhaft ausgeführte Leistungen nur in gemindertem Umfang für seine Zwecke tauglich waren.6.3
Sofern bei Sension nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen sind Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Delikt, auch für Folgeschäden, ausgeschlossen; dies gilt auch, wenn gegen eine Kardinalpflicht verstoßen wurde, also gegen eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; die Erbringung einer mangelfreien Leistung gilt nicht als Kardinalpflicht.Vorstehende Haftungsausschlüsse umfassen nicht Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit; die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist in diesen Fällen jedoch auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Für die nach 6.3 nicht ausgeschlossenen Schadensersatzansprüche gilt abweichend von 6.1 die gesetzliche Verjährungsfrist.6.4
Ist die von Sension erbrachte Leistung für den Kunden Hauptteil oder Teil einer von ihm selbst gegenüber Dritten zu erbringenden weiteren Leistungen, so ist der Kunde verpflichtet, mit diesem Dritten (seinem Auftraggeber) eine im Umfang und Inhalt identische Regelung zu vereinbaren. Geschieht dies nicht und haftet Sension gegenüber Dritten (beispielsweise aus den Gesichtspunkten der §§ 241 Abs. 2, 311 Abs.2, 280 Abs. 1, 823 BGB etc.) in erweitertem Umfang als Sension nach dieser Vertragsbestimmung gegenüber dem Kunden haften müsste, so stellt der Kunde Sension im Innenverhältnis von diesen weitergehenden Ansprüchen frei.6.5
Unberührt bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.6.6
Sension haftet für Verzug und Unmöglichkeit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Sension oder eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Sension ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen wird die Haftung der Sension wegen Unmöglichkeit und Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz auf 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche gegen Sension sind – auch nach Ablauf einer der Sension etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.7 UrheberrechtSchuldet Sension aufgrund besonderen Auftrags eine Gutachtenstellung, so ist der Kunde zur Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen besonders verpflichtet. Zu einem anderen als dem Vertragszweck darf er das Gutachten oder Teile hieraus nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung verwenden.Die Verpflichtung zur Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen besteht ebenso für Berichte von Sension. Berichte dürfen nur in vollständiger Form im Rahmen des vertraglich bestimmten Zwecks verwendet werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung von Berichten bzw. eine auszugsweise Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Sension.8 Besondere Einzelfallbestimmungen8.1
Sension vertreibt Test-Kits an Fremd- und Partnerinstitute. Sension übernimmt dabei keine Gewähr für die Auftragsdurchführung und die Ergebnisse.Sind im Auftrag des Kunden ganz oder teilweise Leistungen enthalten, die nicht im Leistungsverzeichnis von Sension aufgeführt und eindeutig den Leistungen der Fremdinstitute zuzuordnen sind, erklärt sich der Kunde mit der Durchführung in einem Fremdinstitut einverstanden. Die Gewähr für den ordnungsgemäßen Versand, die Auftragserteilung und Kenntlichmachung der Proben übernimmt Sension. Sension gilt bei Auftragsweitergabe, sei es insgesamt oder teilweise, als vom Kunden hierzu bevollmächtigt.Bei Mängeln, die eindeutig der Leistung von Fremdinstituten (also Subunternehmern der Sension) zuzuordnen sind, ist Sension berechtigt, eigene Gewährleistungsansprüche dem Kunden abzutreten, der zur Annahme dieser Abtretung verpflichtet ist. Subsidiär bleibt die Gewährleistungspflicht von Sension bestehen; allerdings ist der Kunde verpflichtet, die Ansprüche zunächst gegenüber dem Dritten geltend zu machen und kann seine Rechte erst dann wieder gegenüber Sension verfolgen, wenn er belegt, dass die Rechtsverfolgung gegenüber dem Dritten nur mittels Rechtsstreit möglich wäre und er die ihm abgetretenen Rechte an Sension zurückabtritt.In keinem Falle haftet Sension weiter, als dies gem. Ziff. 6 dieser Geschäftsbedingungen definiert und abgegrenzt ist.9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und teilweise Unwirksamkeit9.1
Erfüllungsort ist der Sitz von Sension.9.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).